Batteriegesetz
Allgemeine Informationen zum Batteriegesetz (BattG)
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet Sie auf folgendes hinzuweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie als Verbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet.
Sie können Altbatterien an den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in den kommunalen Sammelstellen oder auch im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Auch in unserem Ladengeschäft können Sie gebrauchte Batterien abgeben: F.S. Kustermann GmbH, Viktualienmarkt 8, 80331 München.