Hinweise zur Entsorgung von Elektroaltgeräten und Batterien
Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß ElektroG nicht
über den Hausmüll entsorgt werden. Sie erkennen das am Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. (s.u.) Altgeräte können kostenlos an kommunalen
Sammel- und Wertstoffhöfen sowie bei Rücknahmestellen des Handels abgegeben
werden. Als Onlinehändler mit einer Lager- und Versandfläche von weniger als
400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sind wir nicht zur eigenen Rücknahme
von Altgeräten verpflichtet. (§ 17 Abs. 2 ElektroG) Zur Entsorgung Ihres
Altgeräts wenden Sie sich bitte an die von Ihrer Gemeinde bereitgestellten
Sammelstellen oder nutzen Sie die Rückgabemöglichkeiten des Handels in Ihrer
Nähe.
Sicherheitshinweise zu Batterien und Akkumulatoren in
Altgeräten
Viele Elektro- und Elektronikgeräte enthalten Batterien oder
Akkumulatoren. Diese stellen bei unsachgemäßer Entsorgung ein erhebliches
Sicherheitsrisiko dar:
Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Akkus: Beschädigte oder
tiefentladene Lithiumakkus können sich im Restmüll oder in
Entsorgungsfahrzeugen entzünden und Brände verursachen. Bitte entfernen Sie
Akkus vor der Geräteentsorgung, sofern dies ohne Beschädigung möglich ist.
Getrennte Abgabe: Entnommene Batterien und Akkumulatoren
sind separat bei einer Batterie-Sammelstelle abzugeben – nicht zusammen mit dem
Elektrogerät.
Beschädigte Akkus: Bitte geben Sie beschädigte oder
geschwollene Akkus niemals in den Restmüll. Wenden Sie sich an Ihren kommunalen
Entsorgungsträger oder eine Fachstelle für Gefahrgutentsorgung.
Entnahmepflicht für Leuchtmittel vor der Geräteentsorgung
Sind in einem Elektrogerät Lampen oder Leuchtmittel verbaut
(z. B. in Leuchten, Displays oder Geräten mit Hintergrundbeleuchtung), müssen
diese vor der Entsorgung des Geräts entnommen werden, sofern dies technisch
möglich ist. Entnommene Leuchtmittel sind einer geeigneten Sammelstelle
zuzuführen.
Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die
Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie
gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer). Rechtsgrundlage:
Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG, in Kraft seit Oktober 2025).
Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine
fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an
einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als
Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei
sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir
als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien
vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns
zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum
genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
Besondere Hinweise zu lithiumhaltigen Batterien und Akkus
Lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren (Lithium-Ionen,
Lithium-Polymer etc.) dürfen keinesfalls im Restmüll entsorgt werden. Bitte
beachten Sie folgende Hinweise:
Brandrisiko: Unsachgemäß entsorgte Lithiumakkus verursachen
regelmäßig Brände in Müllfahrzeugen und Entsorgungsanlagen. Bitte geben Sie
Lithiumakkus ausschließlich an ausgewiesenen Sammelstellen ab.
Entnahme vor Entsorgung: Entfernen Sie Lithiumakkus aus dem
Gerät, bevor Sie dieses einer Sammelstelle übergeben – sofern dies ohne
Werkzeug und ohne Beschädigung möglich ist.
Beschädigte Akkus: Geschwollene, ausgelaufene oder
anderweitig beschädigte Lithiumakkus sind Gefahrgut. Bitte wenden Sie sich in
diesem Fall direkt an Ihren kommunalen Entsorgungsträger oder eine
Sondermüllstelle.
Abgabestellen: Lithiumakkus können bei Wertstoffhöfen, im
Handel oder bei offiziellen Rücknahmestellen (z. B. Batterie-Rücknahmesysteme)
kostenfrei abgegeben werden.
Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten
Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass
Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr
als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder
mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem
Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten
Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für
Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Hinweise zur Entsorgung von Lampen / Leuchtmitteln und
Leuchten
Lampen – ob LED, Energiesparlampe oder andere Leuchtmittel –
müssen am Ende ihrer Lebensdauer fachgerecht entsorgt werden. Grundlage dafür
ist in Deutschland das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das seit
2006 die Rücknahme und das Recycling von Elektrogeräten regelt. Ziel ist eine
möglichst umweltfreundliche Entsorgung ausgedienter Leuchten und Leuchtmittel.
Glühbirnen und Halogenlampen
Glühbirnen und Halogenlampen können über den Hausmüll
entsorgen werden.
LED-Lampen
LED-Lampen hingegen enthalten wertvolle Rohstoffe und
Metalle, die recycelt werden sollen und dürfen deshalb nicht in den Hausmüll.
Sie können bei Wertstoffhöfen oder speziellen Sammelstellen für Elektrogeräte
abgeben, oder in unserem stationären Handel.
Energiesparlampen
Energiesparlampen gehören keinesfalls in den Hausmüll, da
sie geringe Mengen Quecksilber enthalten. Wie LEDs müssen auch sie bei
Wertstoffhöfen oder anderen Sammelstellen entsorgt werden.
Entnahmepflicht für Leuchtmittel
Gemäß ElektroG4 (§ 18a) sind Leuchtmittel vor der Entsorgung
eines Elektrogeräts zu entnehmen, sofern dies technisch möglich ist. Entnommene
Leuchtmittel sind einer geeigneten Sammelstelle (Wertstoffhof, Handel,
Rücknahmestelle) zuzuführen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, um welchen Lampentyp es
sich handelt, geben Sie die Lampe an einer geeigneten Sammelstelle ab.
Sammelstellen und weiterführende Informationen
Informationen zu Sammel- und Rückgabestellen in Ihrer Nähe
erhalten Sie:
Kommunale Wertstoffhöfe: Informationen bei Ihrer
Gemeindeverwaltung oder unter www.ear-system.de